Moin aus Marne!
Derzeit erleben wir eine Situation, in der die Logistik an ihre Grenzen stößt!
Was früher am nächsten Werktag geliefert wurde ,ist jetzt 3-5 Werktage unterwegs, einiges auch noch länger.
Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis- ich bedanke mich für ihre Geduld!
Trotzdem sind wir weiterhin dabei, alle Reifen zu besorgen,die benötigt werden- auch wenn diese dann aus der gesamten EU kommen müssen!
Und Dank unseres guten Netzwerkes klappt das auch!
TIPP : Nutzen Sie bitte unseren Online-Terminplaner, um einen Termin für einen Radwechsel oder die Montage von Neureifen zu bekommen- das geht schnell und einfach!
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen-bleiben Sie Gesund!
Johann Holtmeier & das Team vom Reifendienst & Autoservice Holtmeier
Seit dem 01.05.2021 gilt die neue EU-Verordnung 2020/740, besser bekannt als EU-Reifenlabel, in allen europäischen Mitgliedsländern.
Das EU-Reifenlabel gibt Ihnen eine Orientierung über 5 Leistungsmerkmale eines Reifens.
Zur Beurteilung eines Reifen sollten jedoch mehr Kriterien herangezogen werden, zum Beispiel der Bremsweg oder das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn.
Das Label sollte eine gute Fachberatung vor Ort also nicht ersetzen.
Die neue Verordnung ersetzt die bis dahin gültige (EG) Nr. 1222/2009 und führt mit den neuen Vorschriften zum EU-Reifenlabel eine Reihe von Änderungen für Pkw- (C1), Llkw- (C2) sowie Bus-und Lkw-Reifen (C3) ein.
Neuerungen:
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängen, sowie speziell auf folgende Umstände:
Reifen mit dem Symbol sind sogenannte „Eisreifen“, diese Reifen sind für Straßenoberflächen mit Eisschicht oder fester Schneedecke ausgelegt und sollten nur bei sehr schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. niedrigen Temperaturen) zum Einsatz kommen.
Beim Einsatz von sogenannten Eisreifen bei weniger schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. Nässe oder wärmeren Temperaturen) können diese Reifen, insbesondere im Hinblick auf Nasshaftung, Handhabung und Verschleiß, zu suboptimalen Leistung führen.
Für welche Reifen gilt die Verordnung nicht?
Hinweis:
Der Verkauf von Reifen mit bisherigen Reifenlabel gem. EU-Verordnung EG Nr. 1222/2009 ist weiterhin zulässig.